Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
Die von Bund und Ländern beschlossenen weiteren Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie haben für den Yacht Club Lahr e.V. ab dem 02. November 2020 folgende Auswirkungen:

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:

Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

– Um Beachtung der Regelung wird gebeten.

Restaurants und Gaststätten müssen ebenfalls schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause.

– Das Clubrestaurant bleibt ab dem 02.11.2020 geschlossen.

Mit wassersportlichen Grüßen
Alfred Wieber (Schriftführer)

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