Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie
Die von Bund und Ländern beschlossenen weiteren Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie haben für den Yacht Club Lahr e.V. ab dem 02. November 2020 folgende Auswirkungen:
• Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Dazu zählen:
Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
– Um Beachtung der Regelung wird gebeten.
• Restaurants und Gaststätten müssen ebenfalls schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zuhause.
– Das Clubrestaurant bleibt ab dem 02.11.2020 geschlossen.
Mit wassersportlichen Grüßen
Alfred Wieber (Schriftführer)