Das Konzept der Kampagne „Blaue Flagge“
1. Die Kampagne Blaue Flagge
Die Blaue Flagge wird als erstes Umweltsymbol in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union für ein Jahr an vorbildliche Sportboothäfen verliehen. Die Kampagne findet seit 1987 statt und wird bundesweit ausgeschrieben. Im vergangenen Jahr wurden 204 Vereine bzw. Sportboothäfen in der Bundesrepublik Deutschland mit der Blauen Flagge ausgezeichnet.
Die Kampagne um die Blaue Flagge setzt sich aus einem Informationsteil, dem Bewerbungsteil und den Auszeichnungsveranstaltungen zusammen. Das Anspruchsniveau wird jährlich erhöht und die Mindestanforderungen für eine Auszeichnung heraufgesetzt. Ausgehend von einem gemeinsamen europäischen Kriterienkatalog werden in der Kampagne für die einzelnen Länder zusätzlich nationale Besonderheiten eingearbeitet und entsprechend bewertet.
Der DMYV unde der DSV unterstützen und fördern die Kampagne seit Beginn sowohl finanziell als auch ideell als Mitglied der nationalen Jury, die für die Konzeption der Kampagne in Deutschland, die Erstellung der jeweiligen Kriterienkataloge und für die Vorbereitung der Entscheidung über die Auszeichnung verantwortlich ist.
2. Ziel
Mit der Umweltauszeichnung Blaue Europa-Flagge wird den Wassersportlern die Möglichkeit gegeben, ihre Bemühungen und ihren Anteil an der weltweiten Umsetzung der Zielstellung der Agenda 21 unter Beweis zu stellen. Die sportlichen Aktivitäten, der Freizeitsport und die aktive Erholung sind nur in einer gesunden Umwelt möglich. Wassersportler symbolisieren mit der „Blaue Flagge“ gegenüber der Öffentlichkeit, dass sie die Sorge um die Umwelt ernst nehmen, zur Erhaltung der natürlichen Ressource beitragen und sich bemühen, Umweltbelastungen zu vermeiden.
Ziel muss sein, das Tierleben der Gewässer zu schützen, die Schilf- und Naturbereiche innerhalb des Fahrreviers, die Wasserreinhaltung und den Landschaftsschutz zu sichern. Die im Katalog der Kampagne Blaue Europa-Flagge aufgeführten Kriterien sollen dazu beitragen, die Verantwortung der Wassersportler für die Umwelt sowie eine bessere Motivation und ein stärkeres Engagement für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
In dem Kriterienkatalog wird nicht nur gefragt, ob Richtlinien und Verordnungen eingehalten werden, sondern ob darüber hinaus Aktivitäten zur Umweltinformation stattfinden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird Umwelterziehung als Aufklärung von Jung und Alt zu den verschiedenen Umweltbereichen verstanden.
Ein Faltblatt mit einer Übersichtskarte, in der alle ausgezeichneten deutschen Sportboothäfen aufgeführt sind, macht die Vereine auch überregional bekannt. Damit dokumentiert die DGU in der Öffentlichkeit sowohl in der Bundesrepublik als auch international, welche Wassersportvereine sich in Deutschlands an der Kampagne Blaue Europa-Flagge beteiligen.
3. Veranstalter
Die „Stiftung für Umwelterziehung“ (F.E.E), Kopenhagen, veranstaltet die Kampagne in Abstimmung mit der EU-Kommission, Brüssel, und hat in den einzelnen Ländern der EU Partnerorganisationen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die „Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e. V.“ (DGU) mit der Durchführung der Kampagne in Deutschland beauftragt.
4. Teilnahme
Alle privaten und kommunalen Sportboothäfen an der Küste und an Binnengewässern im gesamten Gebiet der Bundesrepublik können sich an der Kampagne Blaue Europa-Flagge für Sportboothäfen beteiligen. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen an das DGU-Büro Schwerin, 19061 Schwerin, Hagenower Str. 73 ist das Bewerbungsverfahren beantragt. Die F.E.E. berechnet seit dem Jahr 2000 für jeden Bewerber eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Darüber hinaus verändern sich für die DGU die finanziellen Belastungen erheblich und eine Erhöhung des Teilnehmerbeitrages ist unumgänglich. Der Teilnehmerbeitrag für das Jahr 2007 wurde für Mitglieder des DMYV auf 150,- Euro je Bewerbung festgelegt. Kommunen und Marinas haben je Bewerbung 400,- Euro zu entrichten.
Die weitere Finanzierung wird getragen vom:
Deutschen Motoryachtverband e. V.
Deutschen Segler-Verband e. V.
Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung e. V.
5. Bewerbung
Die Anforderungen werden nach i (= Muss) und g (= Kann) Kriterien unterschieden. Jeder Bewerber muss alle i-Kriterien und möglichst viele g-Kriterien erfüllen.
Nachdem die ausgefüllten Fragebögen einschließlich des geforderten Belegmaterials und der Teilnahmebeitrag eingegangen sind, wird die DGU gemeinsam mit der nationalen Jury aus allen Bewerbern diejenigen auswählen, die der internationalen Jury zur Auszeichnung vorgeschlagen werden. Der Jury gehören Vertreter aus dem Deutschen Motoryachtverband e. V., dem Deutschen Seglerverband e. V., dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Wasserschutzpolizei an.
Die internationale Jury sichtet und prüft die nationalen Vorschläge und benennt die Sportboothäfen, die im Jahr 2000 mit der Blaue Flagge ausgezeichnet werden können.
Die Entscheidung der „Stiftung für Umwelterziehung“ ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Anzahl der zu vergebenden Flaggen ist nicht begrenzt.
6. Verwendung der Blaue Flagge
Die Blaue Flagge wird für die Dauer eines Jahres vergeben. Bei groben Verstößen gegen den Grundgedanken der Kampagne kann die Flagge oder die Verwendung ganz oder zeitweise entzogen werden. Maßgebend für einen Entzug sind allein Umweltschutz- oder Umwelterziehungsgesichtspunkte.